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Die Stiftung "Der herzkranke Diabetiker" in der DDS erfüllt ihren Zweck – wie vom Stifter mit der Satzung vorgegeben:
- Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
- Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung, Qualitätsverbesserung in der Behandlung von sowie die Aufklärung der Bevölkerung über Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen bei Diabetikern.
Verpflichtendes Ziel aller Förderprojekte ist die Vermeidung bzw. Reduktion von Diabetesfolgen an Herz und Gefäßsystem.
- Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- Vergabe von Stipendien,
- Gewährung von Geldzuschüssen zu den Sachkosten für > Forschungsprojekte und wissenschaftliche Arbeiten > Projekte zur Qualitätsverbesserung in der Langzeit-Behandlung des herz- und gefäßkranken Diabetikers > einschlägige Vortrags-, Schulungs- und Fortbildungs-Veranstaltungen
- Bildung eines Forums zur Weiterbildung von Betroffenen, Ärzten und Wissenschaftlern sowie Beteiligten im Gesundheitswesen
- Kooperation mit Hochschulen und wissenschaftlichen Instituten
- Vergabe von Preisen für Forschungswettbewerbe, einschlägige Veröffentlichungen oder an Institutionen, die sich in herausragender Weise für die Stiftungsziele engagieren.
- Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben durch den Träger ihres Vermögens, die DDS [Deutsche Diabetes-Stiftung].
- Die Stiftung entscheidet frei nach ihren finanziellen Möglichkeiten über die Art der Verwirklichung des Stiftungszwecks.
- Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
- Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Forschungsergebnisse werden der Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen zugänglich gemacht.

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