Stiftungszweck



Die Stiftung "Der herzkranke Diabetiker" in der DDS erfüllt ihren Zweck – wie vom Stifter mit der Satzung vorgegeben:

 

  1. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

  2. Zweck der Stiftung ist die Förderung der wissenschaftlichen Erforschung, Qualitätsverbesserung in der Behandlung von sowie die Aufklärung der Bevölkerung über Herz-, Kreislauf- und Gefäßerkrankungen bei Diabetikern.
    Verpflichtendes Ziel aller Förderprojekte ist die Vermeidung bzw. Reduktion von Diabetesfolgen an Herz und Gefäßsystem.

  3. Der Stiftungszweck wird verwirklicht insbesondere durch

    - Vergabe von Stipendien,

    - Gewährung von Geldzuschüssen zu den Sachkosten für
      > Forschungsprojekte und wissenschaftliche Arbeiten
      > Projekte zur Qualitätsverbesserung in der Langzeit-Behandlung
         des herz- und gefäßkranken Diabetikers
      > einschlägige Vortrags-, Schulungs- und
         Fortbildungs-Veranstaltungen

    - Bildung eines Forums zur Weiterbildung von Betroffenen,
      Ärzten und Wissenschaftlern sowie Beteiligten im
      Gesundheitswesen

    - Kooperation mit Hochschulen und wissenschaftlichen
      Instituten

    - Vergabe von Preisen für Forschungswettbewerbe,
      einschlägige Veröffentlichungen oder an Institutionen,
      die sich in herausragender Weise für die Stiftungsziele
      engagieren.

  4. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben durch den Träger ihres Vermögens, die DDS [Deutsche Diabetes-Stiftung].

  5. Die Stiftung entscheidet frei nach ihren finanziellen Möglichkeiten über die Art der Verwirklichung des Stiftungszwecks.

  6. Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

  7. Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Forschungsergebnisse werden der Öffentlichkeit durch geeignete Maßnahmen zugänglich gemacht.

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